Bei einem hohen Punktestand ist Ihr Führerschein in Gefahr!
Spätestens bei acht Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Frühestens nach sechs Monaten können Sie dann Ihren Führerschein zurück bekommen.
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Nach einer Alkoholfahrt oder einem anderen Verkehrsstraftat wird zumeist der Führerschein für lange Zeit entzogen. Nach § 69 Abs. 7 des Strafgesetzbuches kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, wenn sich "Grund zu den Annahme" ergibt, "dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist".
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Das Bestehen der MPU ist nach wie vor eine große Hürde: So erhielten im Jahr 2007 beispielsweise nur ca. 40% der mehrfach alkoholauffälligen Kraftfahrer ein positives Gutachten.
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